Urheberabgabe auch für Smartphones und Tablets
Zwischen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und dem Digitalverband BITKOM ist es zu einer Einigung über Pauschalabgaben für Smartphones und Tablets gekommen. Hersteller und Importeure müssen an die ZPÜ nun Abgaben für alle Smartphones und Tablets leisten, die sie in Deutschland seit dem 1.1.2008 (Smartphones) beziehungsweise 1.1.2012 (Tablets) verkauft haben. Für die ZPÜ bedeutet…
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