Kein BAföG bei Eigenvermögen
Ein Auszubildender, der mehrere Eigentumswohnungen besitzt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dies gilt auch dann, wenn ein Elternteil auf alle Wohnungen noch ein Wohnrecht hat. BAföG-Empfänger muss Förderung zurückzahlen Ein junger Mann empfing zwischen Dezember 2012 und September 2014 BAföG-Leistungen in Höhe von insgesamt 10.786 Euro. Nachdem das Amt für Ausbildungsförderung mitbekommen…
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