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Kinderbetreuung in Ex-Bordell

Kinderbetreuung in Ex-Bordell

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass Kinder in einem ehemaligen Bordell betreut werden dürfen. Die Sorgen der Stadt, das Kindeswohl könnte durch auftauchende Freier gefährdet sein, hielten die Richter für unbegründet. Ehemalige Bordellbetreiberin lässt sich zur Tagesmutter umschulen Eine ehemalige Bordellbetreiberin aus dem ostwestfälischen Bünde hatte ihr Gewerbe im Herbst 2014 abgemeldet und einen Kurs…


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