Jahrelanges Einreiseverbot für besonders gewalttätige Unionsbürger
Die Sicherheit der Bürger steht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Besonders bei der Einreise von Ausländern wird darauf geachtet, dass die Bürger nicht gefährdet werden. Ist deshalb ein Einreiseverbot für gewalttägige Unionsbürger gerechtfertigt, auch zehn Jahre nach ihrer Ausreise? Das Bundesverwaltungsgericht musste in einer solchen Sache ein Urteil fällen. Verlängerung des Einreiseverbots für psychisch Kranken…
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