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GEZ-Gebühren

Verbraucher klagen gegen Rundfunkbeitrag

Am 01. Januar 2013 wurde der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) eingeführt, der den zuvor gültigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag ersetzte. Darin sind Beitragszahlungen verankert, die für die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für jede private Wohnung oder nicht-private Betriebsstätte entrichtet werden müssen. Der monatliche Beitrag beträgt ungeachtet der Anzahl der Empfangsgeräte 17,98 Euro und ist für Betriebe je nach Anzahl ihrer…


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