Kein Reiserücktritt wegen Terrorgefahr
Der Rücktritt von einer Reise in ein Land des arabischen Frühlings ist nicht mit höherer Gewalt durch Terrorgefahr begründbar. Das entschied am 12. August 2015 das Amtsgericht München. Ehepaar storniert Reise nach Marokko Entschieden wurde der Fall eines Ehepaars, das im Juni 2014 eine Rundreise in Marokko vom 15. bis zum 22. April 2015 gebucht…
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