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Intimsphäre von Gefangenen

Schutz der Privatsphäre bei Kontrollen von Häftlingen

Auch Strafgefangene haben ein Recht auf Intimsphäre während der Haftunterbringung. Selbst wenn entschieden wurde, dass sie ständig beobachtet werden müssen, sind die Vollzugsbeamten dazu verpflichtet, deren Privatsphäre zu achten. Auf dieses Recht bestand auch der Häftling im folgenden Rechtsfall. Sichtkontrollen durch weibliches Personal Der männliche Gefangene stand nach einem versuchten Selbstmord unter dauernder Beobachtung. Konkret…


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