Negative Patientenbewertung muss nicht gelöscht werden
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch auf die Entfernung einer Patientenbewertung hat, auch wenn er diese für unzutreffend hält. Das Recht auf Kommunikationsfreiheit überwiegt in diesem Fall das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Arzt ist unzufrieden mit negativer Beurteilung im Internet Ein Arzt aus Bonn bemerkte im November 2014 eine Patientenbewertung über…
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