Arglistige Täuschung beim Wohnungskauf
Eine Eigentumswohnung zu erwerben ist nicht billig, deshalb sollte man auch vor dem Kauf alle Faktoren gründlich überdenken. Aber was ist wenn man gar nicht alle Tatsachen kannte, weil der Verkäufer mit Absicht Dinge verschwiegen hat. Kann man den Kauf in diesem Fall rückgängig machen? Unzumutbare Lärmbelästigung durch Seniorentagesstätte Die Klägerin hatte sich im Sommer 2012…
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