Bauträger wegen mangelhafter Aussicht verklagt
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Bauträger zur Rückabwicklung seines Kaufvertrages verpflichtet. Die Käufer einer Eigentumswohnung hatten sich über ein neu errichtetes Gebäude beschwert, welches die von dem Bauträger versprochene Aussicht auf die Frankfurter Skyline versperrte. Blick auf die Frankfurter Skyline wird nachträglich verbaut Die Kläger des zugrunde liegenden Falls unterschrieben im Jahr 2008 den Kaufvertrag…
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