Strafgefangener reicht Klage ein
In Deutschland sind Strafgefangene grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet. So arbeiten sie zum Beispiel oftmals für Produktionsbetriebe in Fremdfirmen und werden dann über die zuständige Justizvollzugsanstalt (JVA) ausgezahlt. Im vorliegenden Fall kam es nun zu einem Rechtsstreit bezüglich der Vergütung. Auskunft über Arbeitsentgelt Ein Strafgefangener hatte während seiner Haftzeit bei verschiedenen privaten Unternehmen gearbeitet. Die Arbeitsverträge…
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