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Justizvollzugsbeamter gibt illegal Handys weiter

Justizvollzugsbeamter gibt illegal Handys weiter

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Justizvollzugsbeamter die Sicherheit der Allgemeinheit gefährdet, wenn er entgegen seiner Dienstvorschriften Mobiltelefone an Insassen verteilt. Beamter der JVA verletzt seine Dienstpflichten Dem Mitarbeiter einer Justizvollzugsanstalt (JVA) wurde unter anderem vorgeworfen, Mobiltelefone mit in die Anlage gebracht und illegal an die Gefangenen ausgehändigt zu haben. Daraufhin untersagte ihm das…


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Intimsphäre von Gefangenen

Schutz der Privatsphäre bei Kontrollen von Häftlingen

Auch Strafgefangene haben ein Recht auf Intimsphäre während der Haftunterbringung. Selbst wenn entschieden wurde, dass sie ständig beobachtet werden müssen, sind die Vollzugsbeamten dazu verpflichtet, deren Privatsphäre zu achten. Auf dieses Recht bestand auch der Häftling im folgenden Rechtsfall. Sichtkontrollen durch weibliches Personal Der männliche Gefangene stand nach einem versuchten Selbstmord unter dauernder Beobachtung. Konkret…


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