Beamter fordert Zahlung seiner Brillengläser
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil des Verwaltungsgerichts München abgeändert und entschied, dass die beamtenrechtliche Beihilfe im zugrunde liegenden Fall nicht beschränkt werden darf. Ärztlich verordnete Sehhilfen seien essentiell bei den grundlegenden Verrichtungen des Alltags. Beschränkung der Beihilfe ist nicht verfassungskonform Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied zugunsten eines Klägers, der seinen Anspruch auf beihilferechtliche Erstattung ihm…
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