Skiunfall auf Tagung
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein leitender Angestellter, der während einer Tagung gestürzt ist, keinen Anspruch auf eine gesetzliche Unfallversicherung hat. Sturz beim Skifahren: Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt Im Rahmen einer Führungskräftetagung stürzte der leitende Angestellte eines Unternehmens, aus dem Landkreis Offenbach, beim Skifahren. Der 49-Jährige verletzte sich an der Schulter und musste anschließend medizinisch…
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