Keine Nachhilfe bei Note 3
Ein Schüler, dessen Familie Hartz-IV empfängt, kann nur eine ergänzende Lernförderung beziehen, wenn bei ihm die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf dem Spiel steht. Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass bei Leistungen im befriedigenden Bereich (Note 3) keine wesentlichen Lernziele gefährdet sind. Schüler beantragt Nachhilfeunterricht im Fach Englisch Ein Schüler der fünften Klasse, dessen…
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