Keine Sozialleistungen für arbeitssuchende Unionsbürger
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass ein EU-Bürger, der sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhält, keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Damit widersprach das Gericht einem vorangegangenen Urteil des Bundessozialgerichts, das jedem Unionsbürger ab einem Aufenthalt von sechs Monaten Sozialleistungen zugesprochen hatte. Jobcenter lehnt Hartz IV-Antrag ab Ein bulgarischer Staatsbürger, der seit 2010 bei seiner…
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