Hartz IV-Empfängerin soll Speisen des Arbeitgebers essen
ALG II-Bezieher dürfen eigenverantwortlich entscheiden was sie essen. Zu diesem Beschluss ist das Sozialgericht Berlin gekommen, als eine Klägerin die pauschale Anrechnung ihrer Betriebsverpflegung auf ihren ALG II-Anspruch, obwohl sie die Speisen gar nicht gegessen hatte, als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte beklagte. Pauschale für Betriebsverpflegung Die Klägerin arbeitete im Jahr 2013 als Verkäuferin für Fleisch- und…
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