Rechtsstreit um Arbeitsort
Das Landesarbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den Arbeitsort seines Angestellten nicht willkürlich ändern darf. Es müssen stets die Interessen beider Seiten abgewogen werden. Arbeitnehmer darf nicht mehr von zu Hause arbeiten Ein Software-Ingenieur arbeitete seit August 2009 hauptsächlich von zu Hause aus. Die gelegentlichen Fahrten zu seinem 300 km entfernten Betriebssitz wurden von seinem…
Weitere Informationen