Flugverbot für Nordirak rechtswidrig
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur war nicht dazu berechtigt, deutschen Fluggesellschaften das Anfliegen des Erbil International Airports im Nordirak vorübergehend zu verbieten. Bundesministerium verbietet Flugverkehr im Nordirak wegen Terrorgefahr In seiner Allgemeinverfügung vom 16. März 2015 verbot das deutsche Verkehrsministerium deutschen Flugfahrzeugen alle Anflüge und Abflüge sowie Starts und Landungen am Erbil International Airport…
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