Kein Urlaubsgeld mehr?
Bei dem Urlaubsgeld handelt es sich, genau wie beim Weihnachtsgeld, prinzipiell um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Wenn diese Leistung vertraglich vereinbart wurde, so hat der Arbeitnehmer auch dauerhaft einen Anspruch darauf. Doch kann ein Vorgesetzter von dieser Vereinbarung einfach wieder zurücktreten? Arbeitgeber will Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen Bei den Arbeitnehmern eines Betriebes…
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