☎ Anwaltshotline “Zwangsgeld”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Sie beschäftigt eine rechtliche Frage zum Thema Zwangsgeld? Alle Fragen zu dieser Angelegenheit kann Ihnen am besten ein fachkundiger Anwalt beantworten. Über die Anwaltshotline Zwangsgeld erhalten Sie kompetente Rechtsberatung. Wählen Sie die Nummer der „Hotline Zwangsgeld“, um sich Ihre rechtliche Lage erklären zu lassen und Unklarheiten zu beseitigen.

Rechtsberatung zum Zwangsgeld

  • Verhaltenspflicht
  • Zwangshaft
  • Beugemittel
  • Maximalhöhe
  • Mindesthöhe

Nutzen Sie die telefonische Rechtsauskunft der Hotline Zwangsgeld, um mit einem qualifizierten Anwalt zu sprechen. Die Rechtsanwälte geben individuelle Auskunft zu jedem der aufgeführten Bereiche.

Ein Zwangsgeld ist ein Beugemittel und wird angeordnet, wenn jemand einer Pflicht nicht nachkommt, die nur von ihm selbst ausgeführt werden kann. Eine Behörde oder ein Gericht reagiert so auf nicht vertretbare Handlungen und fordert die Durchsetzung von Verhaltenspflichten. Eine nicht vertretbare Handlung ist eine Handlung, die nicht von einer dritten Person übernommen werden kann, wie beispielsweise das Erteilen einer Auskunft. Die betroffene Person soll durch die Zahlung des Zwangsgeldes zum Handeln bewegt werden. Die Höhe des Zwangsgelds kann bis zu 25.000 Euro betragen. Wird der Betrag nicht aufgebracht, kann ersatzweise Zwangshaft verhängt werden. Kommt der Pflichtige der Handlungsaufforderung doch noch nach, entfällt die Zwangsgeldforderung.

Die Forderung von Zwangsgeld ist durch das Verwaltungsrecht geregelt. Die gesetzliche Grundlage des Zwangsgelds stellt unter anderem § 11 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) dar. Dort heißt es, dass Zwangsgeldforderungen auch zulässig sind, wenn der Pflichtige eine bestimmte Handlung nicht duldet oder unterlässt.

In der Praxis wird die Zahlung von Zwangsgeld zum Beispiel angeordnet, um die Anmeldung im Handelsregister, das Einreichen von Dokumenten oder das Wahrnehmen von bestimmten Aufgaben, etwa als Vormund, zu erwirken.

Sollen Sie Zwangsgeld bezahlen und sind der Meinung, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist? Dann wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt, der Sie ausführlich berät und Ihnen auch erklärt, was im schlimmsten Fall passieren kann. Greifen Sie zum Hörer und wählen Sie die Nummer der Hotline Zwangsgeld, um sich über Ihre Rechte zu informieren! Halten Sie Unterlagen, die Ihren Fall betreffen, für die telefonische Rechtsberatung griffbereit.

Schriftliche Rechtsberatung zum Zwangsgeld

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.