☎ Anwaltshotline “Verwaltungsvollstreckung”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
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Über die Anwaltshotline Verwaltungsvollstreckung bekommen Sie Unterstützung in Sachen “Beratung zur Verwaltungsvollstreckung”. Rufen Sie die “Hotline Verwaltungsvollstreckung” jetzt an und Ihre Rechtsfragen werden per telefonischer Beratung beantwortet und zwar direkt von einem Anwalt!

Wichtige Gebiete zur Verwaltungsvollstreckung

  • Zwangsgeld
  • Zwangshaft
  • Willensbeugung
  • Ersatzvornahme
  • Verhaltenspflicht

Wird Ihnen beispielsweise Zwangsgeld oder Zwangshaft angedroht, dann folgt darauf die Festsetzung und erst dann die Vollstreckung. Warten Sie nicht länger, sondern holen Sie rechtlichen Rat ein! Nutzen Sie jetzt gleich die telefonische Rechtsauskunft der „Hotline Verwaltungsvollstreckung“! Unsere Anwälte beantworten Ihre Rechtsfragen sofort!

Die Verwaltungsvollstreckung ist die Durchsetzung eines Verwaltungsaktes durch eine Verwaltungsbehörde. Die rechtlichen Grundlagen der Verwaltungsvollstreckung und der hiermit zusammenhängenden Aspekte sind im Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) und im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) angelegt.

Die Grundsätzliche Voraussetzung für eine Verwaltungsvollstreckung, der Verwaltungsakt wird in  § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz wie folgt definiert:

„Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“

Gegen Verwaltungsakte können Bürger sich auf rechtlichem Wege zur Wehr setzen. Erst wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist oder das Rechtsmittel abschließend keinen Erfolg hatte, kommt eine Verwaltungsvollstreckung in Frage. Sie verläuft dann dreistufig: Zunächst erfolgt die Androhung der Verwaltungsvollstreckung, dann ihre Festsetzung und schließlich die Vollstreckung. Die jeweils nächste Stufe kann dabei immer erst erfolgen, wenn die vorhergehende Stufe ohne Erfolg geblieben ist. Die Vollstreckung selbst kann im Rahmen der Ersatzvornahme, durch Ansetzung eines Zwangsgeldes oder der Zwangshaft oder durch Anwendung von unmittelbarem Zwang erfolgen.

Ihre Unterlagen für die telefonische Rechtsberatung sollten Sie bei dem Gespräch zur Hand haben.

Schriftliche Rechtsberatung zur Verwaltungsvollstreckung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.