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Wichtige Gebiete zum Umweltschutz

  • Naturhaushalt
  • Umweltgesetzbuch
  • Umweltrecht
  • Lebewesen
  • Lebensgrundlage

Unter Umweltschutz (entlehnt aus englisch: environmental protection) wird der Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen verstanden sowie alle Maßnahmen, die zu diesem Zweck ergriffen werden. Der Umweltschutz umfasst eine große Bandbreite an Facetten, zu nennen sind unter anderem die Bereiche Gewässerschutz, Klimaschutz und Waldschutz.

In Deutschland existiert kein einheitliches und allumfassendes Gesetz zum Umweltschutz, jedoch ist mit dem 1994 eingeführten Artikel 20a des Grundgesetzes der Umweltschutz in Form des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen als sogenanntes Staatsziel festgelegt:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Seit die Europäische Union (EU) 1992 mit dem Vertrag von Maastricht eine Erweiterung ihres Aufgabengebietes erfahren hat, gehört es zu ihren Zielen, den Umweltschutz zu fördern. Durch den Erlass zahlreicher EU-Richtlinien zum Thema Umweltschutz übt die EU einen starken Einfluss auf das nationale Umweltrecht ihrer Mitgliedstaaten aus, da die entsprechenden Richtlinien in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen. Beispiele für EU-Richtlinien sind die Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und die Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.

Haben auch Sie konkrete Fragen, die das Recht im Bereich Umweltschutz betreffen? Dann zögern Sie nicht, sondern kontaktieren Sie über die Anwaltshotline Umweltschutz einen erfahrenen Rechtsanwalt. Er beantwortet jede Ihrer Fragen ausführlich und beseitigt alle Unklarheiten.

Schriftliche Rechtsberatung zum Umweltschutz

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