Dank der Anwaltshotline Gewerbeordnung sind Sie nur einen Anruf davon entfernt, von einem fachkundigen Rechtsanwalt umfassend zu Ihrer Rechtsfrage beraten zu werden. Seine “Beratung zur Gewerbeordnung” steht Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie einfach bei der “Hotline Gewerbeordnung“ an!
Wichtige Gebiete zur Gewerbeordnung
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbebetrieb
- Gewerbeaufsicht
- selbstständige Tätigkeit
- Gewerbeschließung
Sie setzen sich gerade mit der Gewerbeordnung auseinander, haben aber Rechtsfragen zu einem der o.g. Punkte? Worum es auch geht, Sie können Ihre Fragen über die „Hotline Gewerbeordnung“ stellen.
Die Gewerbeordnung ist ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, das das Gewerberecht regelt. Es geht in seiner heutigen Form auf die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund zurück, die 1869 erlassen wurde und die 1883 zur Gewerbeordnung für das Deutsche Reich wurde. Die Grundzüge der Urfassung der heute gültigen Gewerbeordnung gelten nach wie vor.
Grundsätzlich sieht die Gewerbeordnung vor, dass es keiner Erlaubnis bedarf, um ein Gewerbe zu betreiben, lediglich die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde ist nach § 14 GewO Pflicht. In den §§ 30 ff. GewO sind hiervon jedoch einige Ausnahmen für bestimmte Gewerbearten vorgesehen, die der behördlichen Konzession oder Erlaubnis bedürfen. Betroffen sind hiervon unter anderem das Bewachungsgewerbe, das Maklergewerbe, das Bauträgergewerbe, der Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und die Finanzanlagenvermittlung.
Die Vorschriften, die die erlaubnispflichtigen Gewerbearten regeln, enthalten jeweils ausführliche Bestimmungen dazu, ob und wann eine Anmeldung zu dem betreffenden Gewerbe versagt werden muss. Regelmäßig ist dies der Fall, wenn der Anmelder eine kriminelle Vorgeschichte hat oder wenn Tatsachen die Vermutung nahelegen, dass ihm die zum Führen des Gewerbes notwendige Zuverlässigkeit fehlt.
Nutzen Sie die Zeit am Telefon im Gespräch mit einem Rechtsanwalt optimal und legen sich die Unterlagen, um die es geht, schon zurecht! Rufen Sie noch heute die “Hotline Gewerbeordnung” an und lassen Sie sich umfangreich beraten!
Schriftliche Rechtsberatung zur Gewerbeordnung
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