☎ Anwaltshotline “Auflage”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Auflage dient der „Beratung zur Auflage”! Über die “Hotline Auflage” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Auflage

  • Nebenbestimmung
  • Fristeinhaltung
  • Verwaltungsverfahren
  • Unterlassungsforderung

Ihr Fall ist verwaltungsrechtlicher Art? Es geht um eine Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt? Sie müssen eine behördliche Auflage erfüllen? Rechtliche Fragen dazu sind noch ungeklärt? Es geht Ihnen um eine Anfechtung? Entscheiden Sie sich dafür, die „Hotline Auflage“ zu nutzen und informieren Sie sich! Ein erfahrener Anwalt hilft Ihnen gerne!

Die Auflage als Teil des Verwaltungsrechts kann sowohl eine Nebenbestimmung eines Verwaltungsaktes sein als auch ein eigenständiger Verwaltungsakt. Die Auflage ergeht somit durch eine Behörde und richtet sich an einen externen Adressaten. Generell erlegt eine Auflage dem Adressaten ein Tun, Dulden oder Unterlassen auf.

Bei einer Auflage als Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt gewährt die Behörde zunächst durch den Verwaltungsakt eine Begünstigung, verknüpft diese aber mit der Aufforderung an den Adressaten, eine Belastung zu akzeptieren. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Baugenehmigung mit Auflage: Der Bau eine Mehrfamilienhauses wird durch die Bauaufsichtsbehörde mit der Auflage genehmigt, eine bestimmte Zahl an zusätzlichen Stellplätzen zu bauen. Anders als bei der Bedingung ist die innere Wirksamkeit des Verwaltungsaktes von der Auflage nicht betroffen; die Gültigkeit des Verwaltungsaktes wird nicht vom Vorhandensein einer Tatsache abhängig gemacht. Auflagen sind selbstständig anfechtbar.

Ergeht eine Auflage selbstständig ohne eine Begünstigung, ist sie ein selbstständiger Verwaltungsakt. Auch Auflagen, die als selbstständiger Verwaltungsakt ergehen, können angefochten werden.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Auflage

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.