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- Widerspruch
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- Aufenthaltsgenehmigung
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Interessantes zum Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, das die Befugnisse der staatlichen Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben regelt. Rechtsquellen des Verwaltungsrechts sind neben dem Grundgesetz und zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen auch Rechtsverordnungen, Satzungen und gewohnheitsrechtliche Grundsätze.
Während der allgemeine Teil des Verwaltungsrechts die allgemeinen Verfahrensvorschriften regelt, die für alle Teilbereiche des Verwaltungsrechts gelten, gliedert sich der besondere Teil in verschiedene Rechtsmaterien auf, die zum Verwaltungsrecht gehören und auf die der allgemeine Teil Anwendung findet.
Ein Teilbereich ist das Gewerberecht, das für Sie relevant ist, wenn Sie selbst ein Gewerbe betreiben oder betreiben wollen. Hier ist geregelt, unter welchen Umständen eine Gewerbeerlaubnis erteilt wird und welche Pflichten den Gewerbetreibenden im Verhältnis zum Staat treffen. Insbesondere einschlägig für den Betrieb eines Gewerbes ist in Deutschland die Gewerbeordnung (GewO).
Das Ausländerrecht ist das Rechtsgebiet, das die Rechte und Pflichten von Personen ohne die deutsche Staatsbürgerschaft regelt. Besondere Vorschriften treffen Nichtdeutsche sowohl in Bezug auf die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland. Das Asylrecht, das eine weitere Teilmaterie des Verwaltungsrechts ist, gibt Menschen, die politisch verfolgt werden und nicht aus EU-Ländern oder aus sicheren Herkunftsländern stammen, die Möglichkeit, Asyl zu beantragen.
Zudem gehört zum Verwaltungsrecht das öffentliche Baurecht. Wenn man auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichten will oder eine bereits vorhandene Bebauung entfernen oder modifizieren möchte, ist es unbedingt notwendig, beim zuständigen Bauamt eine Baugenehmigung einzuholen. Diese wird in Abstimmung mit dem geltenden Flächennutzungsplan und Bebauungsplan der Gemeinde erteilt. Wird der Antrag abgelehnt, hat der Antragsteller die Möglichkeit, gegen diesen Verwaltungsakt Widerspruch zu erheben.
Abgesehen von den bereits genannten sind noch eine Vielzahl weiterer Sachbereiche von der Verwaltung erfasst, Zum besonderen Verwaltungsrecht zählen ebenso das Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Schulrecht, Waffenrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Wasserrecht, Umweltrecht und das Verwaltungsprozessrecht.
Dadurch, dass das Verwaltungsrecht eine so umfassende Materie ist, fällt es dem Laien oft schwer, hier den Überblick zu behalten. Welche inhaltlichen und formellen Vorschriften muss ich bei der Beantragung einer Baugenehmigung einhalten? Welche baulichen Anforderungen müssen meine Gewerberäume erfüllen? Kann ich den Ablehnungsbescheid von der Universität anfechten? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie bei einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt, der im Verwaltungsrecht qualifiziert ist. Einen solchen Experten erreichen Sie über die „Hotline Verwaltungsrecht“.
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