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Sind Sie sich unschlüssig bei der Widerrufsfrist? Wenden Sie sich noch heute an einen Rechtsanwalt der “Anwaltshotline Privatrecht & Kaufrecht” und lassen Sie sich zum Thema aufklären.

Interessantes zur Widerrufsfrist

  • Widerrufsrecht
  • Widerrufsbelehrung
  • Aufklärungspflicht
  • Verbraucherschutz
  • Verbraucherdarlehen

Zu diesen und weiteren Themenkomplexen informiert Sie gern ein Rechtsanwalt der „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“. Schnell und effizient erhalten Sie so die gewünschte Auskunft, und das zu einem unschlagbaren Preis!

Das Gesetz sieht bei einem Verbrauchervertrag ein Widerrufsrecht für den Verbraucher vor. Damit soll seine Position gegenüber dem Unternehmer gestärkt werden. Das Widerrufsrecht ist von dem Gedanken getragen, den Verbraucher vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Ein solches Recht steht dem Verbraucher laut BGB bei einem Fernabsatzvertrag, „Haustürgeschäft“ (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag), Teilzeit-Wohnrechtsvertrag, Ratenlieferungsvertrag und einem Verbraucherdarlehensvertrag zu. Dem Unternehmer obliegt die Aufklärungspflicht: Er muss den Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehren.

Ein Widerruf kann nicht immer, sondern nur innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Sie beträgt 14 Tage (§ 355 Absatz 2 Satz 1 BGB). Unklarheit herrscht oft bei der Frage, wann genau denn die First eigentlich anläuft. § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB legt erst einmal grundsätzlich fest, dass die Frist mit dem Vertragsschluss beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Darüber hinaus treffen noch Sondervorschriften auf die einzelnen Vertragsarten zu. Für einen Verbraucherdarlehensvertrag ist beispielsweise bestimmt, dass die Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Vertragsurkunde oder den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers (Original oder Abschrift) zur Verfügung gestellt hat (§356b BGB). Und auch dann, wenn die Vertragsurkunde nicht alle nach § 356b Absatz 2 BGB geforderten Pflichtangaben enthält, beginnt die 14-tägige Frist nicht. Holt der Darlehensgeber diese Angaben noch nach, wird die Widerrufsfrist auf einen Monat ausgedehnt. Im Gegenzug beginnt bei einem Fernabsatzvertrag die Widerrufsfrist erst ab Erhalt der Ware.

Steht Aussage gegen Aussage, ob ein Widerspruch noch rechtzeitig erfolgt ist oder die Frist bereits abgelaufen war? Wissen Sie nicht, wonach sich der Beginn der Widerrufsfrist bemisst? Kein Problem – die Antworten auf Ihre Fragen gibt Ihnen ein Anwalt der „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“. Lassen Sie sich noch heute professionell zum Thema Widerrufsfrist beraten.

Schriftliche Rechtsberatung zur Widerrufsfrist

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.