Brauchen Sie Unterstützung in Bezug auf eine Widerrufsbelehrung? Über die “Anwaltshotline Privatrecht & Kaufrecht” erreichen Sie einen Rechtsanwalt, der im Vertragsrecht tätig ist und Ihnen auch zum Widerrufsrecht die benötigte Auskunft erteilt.
Interessantes zur Widerrufsbelehrung
- Vertrag
- Widerrufsrecht
- Aufklärungspflicht
- Verbraucherschutz
- Widerrufsfrist
Um sich über einen dieser Bereiche oder ein anderes Stichwort hinsichtlich der Widerrufsbelehrung zu informieren, wählen Sie die Rufnummer der „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“. Über die Hotline erreichen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihnen Ihre Fragen verständlich und präzise beantwortet.
Bei jedem Vertrag, den man schließt, ist man auch zu dessen Erfüllung verpflichtet. Bei bestimmten Verträgen gibt es jedoch die Möglichkeit, auch nach dem Vertragsschluss noch durch einen Widerruf zurückzutreten. Damit wird der Vertragsschluss rückgängig gemacht und die Parteien so gestellt, als hätte es das Rechtsgeschäft nie gegeben. Ein Widerruf ist insbesondere bei Verträgen vorgesehen, bei denen eine Partei eine deutlich schlechtere Stellung als die andere hat. Das ist im Verhältnis zwischen Verbraucher und Unternehmer der Fall. Das Gesetz sieht ein Widerrufsrecht für das sogenannte Haustürgeschäft, den Fernabsatzvertrag, Ratenlieferungsvertrag, Verbraucherdarlehensvertrag und den Teilzeit-Wohnrechtsvertrag vor. Näheres zum Widerrufsrecht und zu den Rechtsfolgen des Widerrufes bei einem der genannten Verträge ist in den §§ 355 bis 361 BGB geregelt.
Der wirtschaftlich besser gestellte Unternehmer ist dazu verpflichtet, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren. Dabei muss er den Verbraucher davon in Kenntnis setzen, dass er ein Widerrufsrecht hat, dass er es ohne Angabe von Gründen geltend machen kann und der Widerruf durch schriftliche Erklärung oder Rückgabe der Sache zu erfolgen hat. Zudem muss über den Beginn und die Dauer der Widerrufsfrist informiert und die Adresse des Unternehmens genannt werden, an welches der Widerruf zu richten ist. Erst wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt worden ist, läuft die 14-tägige Widerrufsfrist an.
Um es den Unternehmen zu erleichtern, ihrer Aufklärungspflicht nachzukommen, stellt der Gesetzgeber eine Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung, die von den Unternehmen genutzt werden kann.
Wenn Sie Probleme beim Widerruf eines Vertrages haben oder überhaupt keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, können Sie sich Ihren Rechtsrat über die „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“ einholen. Über die Hotline werden Sie mit einem Rechtsanwalt verbunden, der Ihnen alle Fragen ausführlich und kompetent beantwortet.
Schriftliche Rechtsberatung zur Widerrufsbelehrung
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.