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Interessantes zum Kaufvertrag
- Rechtsgeschäft
- Kaufsache
- Kaufpreis
- Gewährleistung
- Rücktritt vom Vertrag
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Der Kaufvertrag ist in den §§ 433ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. So wird gemäß § 433 Absatz 1 Satz 1 BGB durch den Kaufvertrag „der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen“, wobei an der Sache keine Sach- oder Rechtsmängel bestehen dürfen. Im Gegenzug muss der Käufer den vereinbarten Kaufpreis begleichen und die Kaufsache annehmen (§ 433 Absatz 2 BGB). An sich ein einfaches Prinzip, wie es im tagtäglichen Leben regelmäßig angewendet wird, sei das im Supermarkt, beim Bäcker oder beim Kauf eines Buches über das Internet. Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich festgehalten werden, die mündliche Übereinkunft ist bereits ausreichend. Ist der Kaufpreis jedoch besonders hoch oder handelt es sich bei der Kaufsache um einen besonders wertvollen Gegenstand, ist aber die schriftliche Dokumentation zu empfehlen, um sich gegen eventuelle Risiken abzusichern.
Denn was tun, wenn Ihr Schuldner die Kaufsache nicht übereignet oder sich weigert, den Kaufpreis zu bezahlen? Was tun, wenn die Kaufsache einen Mangel aufweist? In solchen Fällen steht Ihnen eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten offen, so können Sie etwa von Ihrem Vertragspartner Schadenersatz, Nachbesserung oder die Minderung des Kaufpreises verlangen. Unter Umständen kommt sogar ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht.
Heikel werden kann es auch dann, wenn ein Minderjähriger einen Kaufvertrag ohne Einwilligung oder Genehmigung des Erziehungsberechtigten abschließt. Müssen Sie in einem solchen Fall als Eltern für Ihr Kind einstehen und den Vertrag erfüllen? Haben Sie ein Rückgabe- und Umtauschrecht, wenn die Kaufsache erst nach der Übereignung kaputt geht? Was genau bedeutet Verzug? Und unter welchen Bedingungen ist ein Vertrag anfechtbar? Holen Sie noch heute die benötigte Auskunft über die „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“ ein. Halten Sie wichtige Unterlagen griffbereit und wählen Sie dann die Nummer der Deutschen Rechtsanwaltshotline.
Schriftliche Rechtsberatung zum Kaufvertrag
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