Wichtige Stichpunkte zur Garantie
- Widerruf
- Umtausch
- Herstellergarantie
- Garantiebedingungen
- Reparatur
- Mängelhaftung
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Es gibt verschiedene Formen der Garantie, die verbreitetste ist die Garantie, die durch einen Kaufvertrag zustande kommt. Der Verkäufer oder Hersteller –der sogenannte Garantiegeber- gewährleistet dem Käufer mit einer Garantie, dass das Produkt für einen angegeben Zeitraum eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit behält. In diesem Zusammenhang wird auch von Beschaffenheitsgarantie und Haltbarkeitsgarantie gesprochen. Die Rahmenbedingungen für Garantieleistungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 443 gesetzlich verankert. Dort steht auch, dass die Garantie aus einem Kaufvertrag über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgeht.Garantieansprüche ergeben sich nicht nur aus einem Kaufvertrag, sondern auch aus Werbemaßnahmen wie Prospekten und Fernsehspots. Voraussetzung für eine wirksame Garantie ist eine Garantieerklärung des Garantiegebers. Sonderbestimmungen für Garantieerklärungen finden Verbraucher in § 477 BGB.
Wenn ein Hersteller eine Garantie gewährt, dann muss er während der Zeit der Garantie dafür haften, wenn die Ware nicht mehr funktionstüchtig ist. Wenn das Produkt nicht mehr funktioniert, ist es irrelevant, ob der Fehler bereits seit Beginn bestand oder erst später aufgetreten ist. Der Kunde steht nicht in der Beweispflicht. Allerdings gilt es bei einer Garantieinanspruchnahme die spezifischen Garantiebedingungen des Herstellers zu beachten. Meist bedeutet eine Garantie, dass die fehlerbehaftete Ware repariert oder ein Ersatzprodukt geliefert wird. Gegebenenfalls wird auch der Kaufpreis erstattet oder eine angebrachte Dienstleistung erbracht.
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