Sie haben über das Internetportal eBay einen Vertrag geschlossen und die Abwicklung läuft nicht wie geplant? Ihre Rechtsfragen beantwortet Ihnen schnell und unkompliziert ein Rechtsanwalt über das Telefon. Ein Anruf bei der „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“ genügt.
Interessantes zu eBay-Problemen
- Online-Auktion
- Fernabsatzvertrag
- Höchstbietender
- Gewährleistung
- Widerrufsrecht
Unsere Anwälte leisten kompetente Beratung zu eBay-Problemen. Wählen Sie die Nummer der „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“ und erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
Bereits seit 1995 existiert das Internetauktionshaus eBay. Über die Plattform kann man bei Auktionen die verschiedensten Waren erwerben, auch Käufe mit einem Fixpreis sind möglich. Dabei herrscht allerdings sowohl auf Seiten der Käufer als auch der Verkäufer häufig Unsicherheit bezüglich der Rechtslage. Häufige Fragen sind: Kann ich auch dann, wenn ich Höchstbietender war, noch vom Vertrag zurücktreten? Muss der Verkäufer erneut liefern, wenn die Ware auf dem Transportweg verlorengegangen ist? Was kann ich tun, wenn mein Käufer nicht zahlt?
Grundsätzlich gilt: Sobald eine Auktion beendet und der Höchstbietende ermittelt ist, sind Käufer und Verkäufer an den Vertrag gebunden. Der Käufer muss den Kaufpreis zahlen, auch dann, wenn er den Kauf im Nachhinein bereut und den Kaufpreis nun doch für zu hoch hält. Und der Verkäufer muss die Ware auch dann liefern, wenn ihm das Höchstgebot viel zu niedrig ist. Kauft ein Privater von einem Unternehmer, steht ihm aber in Normalfall ein Widerrufsrecht zu und er kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Geht die Lieferung auf dem Transportweg verloren, hat der Käufer bei einem Privatkauf im Regelfall keinen Anspruch auf eine Nachlieferung. Das Risiko eines Verlustes der Ware liegt bei ihm. Wird die Lieferung jedoch aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Verpackung beschädigt, kann der Käufer vom Verkäufer Gewährleistung verlangen. Anderes gilt bei einem Verbrauchsgüterkauf: Hier liegt das Versandrisiko beim Verkäufer. Der Käufer kann dann die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Weigert sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, stehen dem Verkäufer verschiedene Optionen offen: Hat der Käufer eine von Ihnen gesetzte Frist verstreichen lassen, können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Rücksendung der gelieferten Ware verlangen. Zudem ist eine Klage auf Zahlung und die Forderung von Schadenersatz möglich.
Um sich bei Problemen bei einer eBay-Versteigerung abzusichern, sollte qualifizierter Rechtsrat eingeholt werden. Sie haben keine Lust, deswegen extra einen Beratungstermin beim Anwalt zu vereinbaren? Kein Problem: Bequem und von zu Hause aus erreichen Sie bei der Deutschen Rechtsanwaltshotline einen Anwalt über das Telefon. Über unsere „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“ werden Sie mit einem erfahrenen Rechtsanwalt verbunden, der Ihnen alle Fragen beantwortet.
Schriftliche Rechtsberatung zu eBay-Problemen
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.