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Das Vertragsrecht ist das Rechtsgebiet, in dem Schuldverhältnisse geregelt sind. Ein Schuldverhältnis bedeutet, dass eine Person von einer anderen eine bestimmte Leistung fordern kann, ein Handeln oder Unterlassen, und zwar aufgrund einer rechtswirksamen Übereinkunft zwischen diesen beiden Parteien. Dabei handelt es sich um einen Vertrag. Dieser kommt zustande, indem eine Partei der anderen ein Angebot macht und die andere Partei dieses Angebot annimmt. Dabei muss genau festgelegt sein, welche Partei welche Leistung zu erbringen hat. Der Grundstock des Vertragsrechtes ist im ersten Buch (Allgemeiner Teil) und zweiten Buch (Recht der Schuldverhältnisse) des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Außerdem werden in zahlreichen anderen Gesetzestexten vertragsrechtliche Regelungen getroffen.

Das Vertragsrecht ist sehr vielfältig und da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, haben die Parteien vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Ob es sich also um einen Kaufvertrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag oder um einen Leasingvertrag handelt, ist abhängig von der konkreten Übereinkunft der Vertragsparteien.

Doch nicht immer kann frei entschieden werden: Aus mehreren Gründen hat das deutsche Recht für bestimmte Vertragsarten Beschränkungen festgelegt. So können Verträge zwar grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, teilweise gilt aber die Schriftform, um die Rechtslage bei späteren Problemen jederzeit nachvollziehen zu können. Ebenso soll durch verschiedene Vorschriften die Stellung einer Privatperson (Verbraucher) gestärkt werden, wenn sie ein Rechtsgeschäft mit einem Unternehmer schließt, denn aufgrund der unausgeglichenen Machtstellung zwischen den beiden Parteien ist der Verbraucher oft im Nachteil.

Haben zwei Menschen einen Vertrag geschlossen, verpflichten sie sich gleichzeitig dazu, diesen auch zu erfüllen. Im deutschen Recht gilt dabei das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Konkret bedeutet das: Es wird streng zwischen dem sogenannten Verpflichtungsgeschäft und dem Verfügungsgeschäft getrennt und die Wirksamkeit des einen Geschäfts ist nicht von derjenigen des anderen abhängig. Haben beispielsweise Anton und Berta einen Kaufvertrag geschlossen und Anton verpflichtet sich gegenüber Berta, ihr sein Handy zu verkaufen, dann kommt mit dem Abschluss des Vertrages gleichzeitig das Verpflichtungsgeschäft zustande. Der Vertrag verpflichtet also Anton, Berta sein Handy zu übereignen. Das bedeutet aber noch nicht, dass damit gleichzeitig auch das Handy an Berta übereignet wird, es besteht in diesem Moment lediglich die Verpflichtung dazu. Anton wird also zu Bertas Schuldner. Nun muss er Ihr noch das Eigentum am Handy verschaffen, um seiner Verpflichtung nachzukommen. Diesen Vorgang nennt man das Verfügungsgeschäft. Dem abstrakten Akt des Vertragsschlusses muss also immer auch ein konkretes Handeln oder Unterlassen folgen, damit der Vertrag erfüllt wird.

Im Idealfall kommt der Vertragsschluss reibungslos zustande und auch die Erfüllung aller vertraglich geschuldeten Leistungen läuft ohne Probleme ab. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Denn was tun, wenn Ihr Schuldner die geschuldete Leistung nicht erbringt oder ihr Gläubiger einen höheren Kaufpreis fordert, als vereinbart war? Und was können Sie als Eltern tun, wenn Ihr minderjähriges Kind ohne ihr Wissen einen Vertrag abschließt? Welche Gesetze gelten in Bezug auf Verjährung, Verzug oder Widerrufsrecht? Und wie können Sie sich von einem Rechtsgeschäft lösen, wenn Sie bei Ihrer Willenserklärung einem Irrtum unterlagen und das Rechtsgeschäft in dieser Form gar nicht abschließen wollten? Ein Anruf bei der „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“ schafft Klarheit. Hier werden Sie mit Rechtsanwälten verbunden, die Sie gern zu Ihrem konkreten Rechtsproblem beraten. Halten Sie beim Anruf wichtige Dokumente jederzeit griffbereit.

Damit es im Nachhinein gar nicht erst zu Unklarheiten und Missverständnissen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner kommt, lohnt es sich, beim Vertragsabschluss besondere Umsicht walten zu lassen. Insbesondere bei rechtlich komplexen Rechtsgeschäften sollte der Vertrag auch schriftlich festgehalten werden. Benötigen Sie dabei Unterstützung? Wissen Sie nicht genau, wie sie sich am besten gegen bestimmte Risiken absichern können und welche Vereinbarungen überhaupt erlaubt sind? Was muss etwa beachtet werden, wenn man Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erstellen möchte? Ein Rechtsanwalt der „Hotline Privatrecht & Kaufrecht“ gibt Ihnen gern die gewünschte Auskunft und liefert Ihnen konkrete Gestaltungsanweisungen für das Vertragsdokument.

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