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Sie haben Fragen zu Ihren Rechten in Bezug auf die Unfallversicherung? Dann holen Sie sich umfassende Rechtsberatung ein! Rufen Sie sofort die Anwaltshotline Versicherungsrecht an, um mit einem erfahrenen Rechtsanwalt über ihr Anliegen zu reden!

Wichtige Themenfelder zur Unfallversicherung

  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Pflegegeld
  • Hinterbliebenenrente
  • Berufskrankheitenverordnung

Unsere qualifizierten Anwälte geben Antworten auf alle rechtlichen Fragen zu den oben angeführten Themenfeldern. Wenn Sie „Beratung zur Unfallversicherung“ brauchen, rufen Sie einfach die „Hotline Unfallversicherung“ an!

Durch die Unfallversicherung sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert werden. Tritt einer der beiden Fälle ein, soll die Unfallversicherung den Versicherten dabei unterstützen, dass sein gesundheitlicher Zustand wiederhergestellt wird. Daneben wird Lohnersatz und Entschädigung in Form von monetären Mitteln geleistet. Außerdem steht den Hinterbliebenen im Todesfall eine Entschädigung zu. Eine Unfallversicherung ist zur Leistung verpflichtet, unabhängig von der Schuld, außer es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Generell wird zwischen gesetzlicher Unfallversicherung (GUV) und privater Unfallversicherung unterschieden. Erstere ist Teil der Sozialversicherung und gesetzlich im siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Sie dient nicht nur dazu, Arbeitnehmer sozial abzusichern, sondern auch der Unfallprävention durch Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Außer Arbeitnehmern gibt es noch weitere Personengruppen, wie Kinder, Auszubildende und Helfer, die in der gesetzlichen Unfallversicherung sind. Daneben können sich Unternehmer und Selbstständige auch freiwillig in der GUV versichern. Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die sowohl berufliche als auch außerberufliche Unfälle abdeckt. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem Kapitalleistungen bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall, Übergangsleistungen, Tagegeld und Krankenhaustagegeld.

Sie haben sich auf der Arbeitsstelle verletzt, jetzt weigert sich Ihr Unfallversicherer jedoch, für die Entschädigung aufzukommen, da Sie angeblich grob fahrlässig gehandelt haben? Wie Sie gegen das vermeintliche Unrecht vorgehen können, erklärt Ihnen ein Anwalt über die „Anwaltshotline Unfallversicherung“. Dieser gibt Ihnen auf alle Rechtsfragen in diesem Bereich eine Antwort. Relevante Unterlagen sollten Sie für das Telefongespräch bereitlegen. Danach wählen Sie einfach die Nummer der „Hotline Unfallversicherung“.

Schriftliche Rechtsberatung zur Unfallversicherung

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