Ihr Kasko-Versicherer weigert sich, für den kompletten Sachschaden aufzukommen? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Anwalt, der Sie umfassend berät. Rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Kasko-Versicherung an!
Wichtige Themenbereiche zur Kasko-Versicherung
- grobe Fahrlässigkeit
- Vorsatz
- Teilkasko
- Vollkasko
- Diebstahl
Ihre Rechtsfrage zu jedem der oben genannten Punkte beantwortet einer unserer erfahrenen Anwälte, denn diese leisten „Beratung zur Kasko-Versicherung“. Rufen Sie am besten gleich jetzt die „Hotline Kasko-Versicherung“ an!
Durch eine Kasko-Versicherung werden Schäden an Fahrzeugen, in der Regel an Autos abgesichert. Der Begriff der Kasko-Versicherung geht auf den spanischen Begriff „casco“ zurück, was Schiffsrumpf bedeutet.
Zu abgesicherten Schäden bei Kasko-Versicherungen zählen beispielsweise Beschädigungen des Autos, aber auch der Verlust des Pkws. Generell unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung bietet dabei einen umfassenderen Schutz als die Teilkaskoversicherung; abgedeckt sind in der Regel auch Schäden, die durch Vandalismus entstehen und (in unterschiedlichem Umfang) selbst verschuldete Unfallschäden. Trotz Vollkaskoversicherung kann es passieren, dass Schäden nicht von der Versicherung abgedeckt sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat, also unter erheblichem Alkoholeinfluss stand, wenn er an einem Rennen teilgenommen hat, wenn er vorsätzlich einen Schaden provoziert hat oder wenn der Schaden lediglich auf Reifenschäden zurückzuführen ist.
Die Höhe des durch den Versicherungsnehmer zu leistenden Jahresbeitrages bemisst sich anhand einer Reihe von Faktoren, zu denen die Typenklasse des versicherten Fahrzeuges und die Regionalklasse sowie jährlicher Kilometerleistung, Fahrzeugalter und das Alter des Fahrers des Fahrzeugs gehören.
Ihr Kasko-Versicherer weigert sich, für Ihren Autounfallschaden zu zahlen, weil er Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Wie Sie sich gegen diese Beschuldigung zur Wehr setzen und Ihr Recht erlangen können, erklärt Ihnen einer unserer Anwälte über die „Anwaltshotline Kasko-Versicherung“ gerne ausführlich. Legen Sie relevante Dokumente für das Telefongespräch bereit und wählen Sie dann die Rufnummer der „Hotline Kasko-Versicherung“.
Schriftliche Rechtsberatung zur Kasko-Versicherung
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.