Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Auto gekauft haben und damit in Deutschland fahren möchten, müssen Sie die Zulassung des Fahrzeugs beantragen. Für die Zulassung sind bestimmte Dokumente und Nachweise notwendig. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Zulassungsstelle die Zulassung ablehnen. Bei Fragen und Problemen zum Thema Zulassung hilft Ihnen am besten ein fachkundiger Rechtsanwalt weiter. Rufen Sie dafür gleich bei der Anwaltshotline Zulassung an!
Wichtige Themenfelder zur Zulassung
- Zulassungsbescheinigung
- Zulassungsverordnung
- eVB
- Zulassungsverfahren
Zu allen genannten Bereichen erhalten Sie über die Hotline Zulassung kompetente Rechtsberatung von einem erfahrenen Anwalt.
Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in Deutschland dafür von der Zulassungsstelle zugelassen werden. Neben Kraftfahrzeugen besteht auch für Anhänger Zulassungspflicht. Um die Zulassung zu erhalten, sind ein Gutachten eines Sachverständigen beziehungsweise eine Typengenehmigung und eine Haftpflichtversicherung notwendig. Die Haftpflichtversicherung muss über eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nachgewiesen werden. Die Notwendigkeit der Zulassung und das Zulassungsverfahren sind im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.
Laut FVZ ist eine Zulassung für Fahrzeuge und deren Anhänger notwendig, deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Demnach gibt es auch Fahrzeuge, die zulassungsfrei sind, dazu gehören zum Beispiel Kleinkrafträder und Mofas.
Der Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers muss bei der jeweils zuständigen Zulassungsstelle eingereicht werden. Welche Behörde zuständig ist, ergibt sich aus dem Wohnort des Fahrzeughalters. Dort erfolgt auch die Ummeldung und Abmeldung eines Fahrzeugs. Für Fahrzeuge, die auf eine Firma oder ein Unternehmen zugelassen werden sollen, gelten besondere Regelungen.
Wird die Zulassung erteilt, wird eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt, die aus zwei Teilen besteht, und der Fahrzeugführer erhält ein amtliches Kennzeichen.
Ihr Zulassungsantrag wurde abgelehnt und Sie möchten nun rechtlichen Rat einholen? Dann nutzen Sie die Hotline Zulassung und sprechen Sie mit einem qualifizierten Anwalt, der Ihnen alles verständlich erklärt und Ihre Fragen sofort beantwortet. Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, sollten Sie schon vor dem Gespräch bereitlegen.
Schriftliche Rechtsberatung zur Zulassung
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