☎ Anwaltshotline “Vollkasko”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Sie benötigen eine Antwort auf eine rechtliche Frage zum Thema Vollkasko? Dann nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung der Hotline Vollkasko – Sie werden sofort mit einem fachkundigen Anwalt verbunden, der Sie umfassend berät.

Wichtige Bereiche zur Vollkasko

  • Motorschaden
  • Diebstahl
  • Totalschaden
  • Zahlungsverweigerung

Zu allen genannten Bereichen erhalten Sie über die Anwaltshotline Vollkasko kompetente Rechtsberatung von einem erfahren Anwalt.

Wer in Deutschland ein Auto besitzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen – diese ist auch Voraussetzung dafür, überhaupt eine Zulassung für das Fahrzeug zu bekommen. Außerdem haben Autofahrer die Möglichkeit, sich mit einer Teilkasko– oder Vollkasko-Versicherung zusätzlich abzusichern, denn die Haftpflichtversicherung kommt lediglich für Schäden gegenüber Dritten auf, das heißt Schäden am eigenen Auto müssen ohne eine Kaskoversicherung selbst getragen werden.

Vollkasko und Teilkasko unterscheiden sich im Umfang des Versicherungsschutzes, wobei die Leistungen der Teilkaskoversicherung in der Vollkasko enthalten sind, sodass nicht zwei Zusatzversicherungen abgeschlossen werden müssen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Beiträge für eine Vollkasko deutlich höher liegen und im Vorfeld abgewogen werden sollte, welcher Schutz sinnvoll ist.

Eine Vollkasko deckt im Gegensatz zur Teilkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die der Versicherte durch Eigenverschulden verursacht hat, zum Beispiel bei einem Unfall. Des Weiteren sind Beschädigungen durch Vandalismus und Fahrerflucht inkludiert. Die Höhe der Prämien für eine Vollkaskoversicherung berechnet sich unter anderem nach der Schadenfreiheitsklasse, das heißt, je länger der Versicherungsnehmer unfallfrei fährt, je weniger muss er zahlen.

Bestimmte Umstände können dazu führen, dass die Versicherung Schadenszahlungen verweigert, etwa wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Fahrer ohne Führerschein gefahren ist. Besonders in solchen Situationen ist anwaltlicher Rat fast unbezahlbar.

Wenden Sie sich bei rechtlichen Unklarheiten, die das Thema Vollkasko betreffen, am besten an einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihnen alles genau erklärt und Sie individuell berät. Einen solchen Experten erreichen Sie über die Hotline Vollkasko. Legen Sie alle für das Gespräch relevanten Unterlagen schon einmal griffbereit, bevor Sie die Nummer der Hotline Vollkasko wählen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Vollkasko

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.