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Wichtige Gebiete zur Verkehrsstraftat
- Fahrerflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Unterlassene Hilfeleistung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Verkehrsunfall
- Verstoß gegen Straßenverkehrsordnung
Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen? Haben Sie die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet? Ein Anwalt erklärt Ihnen z.B., wann eine Verkehrsstraftat vorliegt, wann Ihnen ein Fahrverbot droht und wann die Entziehung der Fahrerlaubnis. Er unterstützt Sie und bespricht mit Ihnen, was zu tun ist, wenn Sie das Gesetz übertreten haben oder sich gegen Vorwürfe wehren wollen. Handeln Sie und rufen Sie jetzt einen Anwalt über unsere „Hotline Verkehrsstraftat“ an!
Unter dem Begriff Verkehrsstraftat wird eine im Zusammenhang mit dem Verkehr auf öffentlichen Verkehrsgrund begangene Straftat verstanden, und zwar unabhängig von der Art des Verkehrs. Verkehrsstraftaten können im Schiffs-, Zug- und Luftverkehr genauso begangen werden wie im Straßenverkehr. Die meisten Verkehrsstraftaten werden aufgrund der hohen Verkehrsteilnehmerzahl naturgemäß im Straßenverkehr begangen.
Die Verkehrsstraftat ist von der Verkehrsordnungswidrigkeit abzugrenzen. Während bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip vorherrscht, die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit also im Ermessen der Beamten liegt, ist der Staat bei Verkehrsstraftaten verpflichtet, dieselben zu verfolgen; man spricht deswegen vom Legalitätsprinzip.
Gerade auch im Hinblick auf rechtlichen Konsequenzen bestehen erhebliche Unterschiede zwischen Verkehrsstraftat und Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Verkehrsordnungswidrigkeit wird wesentlich weniger hart sanktioniert und macht den Verursacher nicht zum Vorbestraften. Wer jedoch eine Verkehrsstraftat im Straßenverkehr begeht, muss im Ernstfall mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe rechnen.
Klassische Beispiele von Verkehrsstraftaten sind das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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Schriftliche Rechtsberatung zur Verkehrsstraftat
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