☎ Anwaltshotline “Ummeldegebühr”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Fahrzeughalter, die ihr Auto an-, ab- oder ummelden möchten, müssen dies bei ihrer jeweils zuständigen Zulassungsstelle erledigen. Für jedes Anliegen werden von der Kfz-Behörde Gebühren erhoben und so fällt auch eine Ummeldegebühr an, wenn das Auto den Halter wechselt oder der Fahrer umzieht. Nutzen Sie bei rechtlichen Fragen zu diesem Thema die telefonische Rechtsberatung der Anwaltshotline Ummeldegebühr.

Wichtige Stichpunkte zur Ummeldegebühr

  • Kfz-Zulassung
  • Halterwechsel
  • Umzug
  • Kfz-Zeichen
  • Dokumente für die Ummeldung

Ein fachkundiger Anwalt beantwortet Ihnen über die Hotline Ummeldegebühr jede Frage zu den oben genannten Bereichen.

Um in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist es notwendig, sein Auto anzumelden.  Um die Zulassung von der Kfz-Behörde zu erhalten, müssen bestimmte Nachweise vorliegen, wie zum Beispiel eine Kfz-Haftpflichtversicherung, der aktuelle TÜV-Bericht und die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2.

Zieht ein Fahrzeughalter innerhalb Deutschlands um, muss er sich selbst und auch sein Auto ummelden. Wie für die Zulassung müssen für die Autoummeldung die bereits genannten Dokumente bei der Kfz-Behörde vorgelegt werden. Außerdem ist es notwendig, den aktuellen Wohnsitz mittels Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder Personalausweis nachzuweisen. Für die Ummeldung erheben die zuständigen Behörden ähnlich hohe Gebühren wie für eine Anmeldung.

Die Höhe der Kosten sind bundesweit nicht einheitlich und variieren von Bundesland zu Bundesland. Durchschnittlich fallen etwa 30 Euro an. Dabei wird jedoch zwischen einer Ummeldung ohne Halterwechsel und einer Ummeldung mit Halterwechsel unterschieden. Denn eine Ummeldung ist auch erforderlich, wenn ein Auto verkauft wird und damit der Besitzer wechselt. Die Ummeldegebühren für einen Halterwechsel liegen etwas höher als die für eine Ummeldung wegen Wohnungswechsel. Befindet sich der neue Wohnsitz jedoch in einem anderen Zulassungsbereich wie bisher, ändert sich das Kfz-Kennzeichen. Neben der Ummeldegebühr fallen dann zusätzlich Kosten für das neue Autokennzeichen an.

Bei rechtlichen Unklarheiten zum Thema Ummeldegebühr kann Ihnen am besten ein erfahrener Rechtsanwalt weiterhelfen. Einen solchen erreichen Sie schnell und unkompliziert über die Hotline Ummeldegebühr.

Schriftliche Rechtsberatung zu Ummeldegebühr

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.