☎ Anwaltshotline “Übermüdung”

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Auch wenn es nur noch wenige Minuten bis nach Hause sind, kann Übermüdung am Steuer gefährlich sein. Denn bereits ein kurzes Schließen der Augen kann verheerende Folgen haben. Wer übermüdet Auto fährt gefährdet zudem nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Wenn Sie wegen Übermüdung einen Unfall verursacht haben und Rat von einem fachkundigen Anwalt benötigen, dann nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung der Anwaltshotline Übermüdung. Ein qualifizierter Rechtsanwalt berät Sie vertraulich und individuell.

Wichtige Stichpunkte zu Übermüdung

  • Sekundenschlaf
  • Verkehrsunfall
  • Strafe
  • Haftung

Übermüdung im Straßenverkehr ist eine häufige Ursache für Verkehrsunfälle. Fahrer, die müde sind, sind unkonzentriert, unaufmerksam und neigen dazu Fahrfehler zu begehen. Vor allem im Straßenverkehr ist Übermüdung eine nicht zu unterschätzende Gefahr, die nicht nur nachts auftritt, sondern auch tagsüber die fahrerischen Fähigkeiten einschränkt.

Von Unfällen durch Übermüdung geht eine besondere Gefahr aus, da die Fahrer durch das kurze Wegnicken nicht mehr reagieren und ein Zusammenstoß oft ungebremst erfolgt. Der Zusammenprall mit einem Baum oder einem anderen Auto kann dann tödlich sein. Übermüdet am Straßenverkehr teilzunehmen stellt nach § 315c  Strafgesetzbuch (StGB) eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar – genau wie Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, und ist demnach strafbar. Welche Konsequenzen die Übermüdung für den Fahrer hat, hängt von den Folgen ab, die der Unfall verursacht hat. Neben einer Geldstrafe oder dem Führerscheinentzug sind auch bis zu fünf Jahre Haft möglich. Fahrer, die sich übermüdet hinters Steuer gesetzt haben sollten deswegen unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wenn ihnen eine Strafe droht.

Direkt nach einem Unfall sollten Sie als Beteiligter keine unbedachten Bemerkungen wie „Da habe ich gepennt“ machen, obwohl Sie nur meinen, dass Sie unaufmerksam gewesen sind. Denn Unaufmerksamkeit stellt im Gegensatz zu Übermüdung keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Da sich Übermüdung im Vorfeld ankündigt, wie etwa durch Gähnen, Augen reiben, Blinzeln, handelt der Unfallverursacher fahrlässig, wenn er trotzdem weiterfährt und es zu einem Sekundenschlaf mit Unfallfolge kommt. In einem solchen Fall kann es unter Umständen auch zu Problemen mit der Fahrzeugversicherung kommen, die dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und ihm dementsprechend die Leistungen kürzen kann.

Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen zum Thema Übermüdung an die Hotline Übermüdung, um kompetente Auskunft von einem erfahrenen Rechtsanwalt zu ihrem Anliegen zu erhalten.

Schriftliche Rechtsberatung zu Übermüdung

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.