Sie wurden in alkoholisiertem Zustand beim Autofahren erwischt? Oder Sie möchten wissen, welche Strafen einen anderen Autofahrer erwarten, der Sie betrunken gestört hat. Rufen Sie bei der Anwaltshotline Trunkenheitsfahrt an und lassen Sie sich von einem unserer kompetenten Rechtsanwälte beraten.
Interessante Themen zur Trunkenheitsfahrt
- Fahruntüchtigkeit
- Absolute Fahruntüchtigkeit
- Promillegrenze
- Führerscheinentzug
- Fahrverbot
Bei der „Beratung zur Trunkenheitsfahrt“ erhalten Sie Informationen zu den oben genannten Themen zur Trunkenheitsfahrt. Auch bei anderen Fragen berät man Sie gerne. Wählen Sie einfach die Nummer der „Hotline Trunkenheitsfahrt“!
Eine Trunkenheitsfahrt zeichnet sich dadurch aus, dass der Fahrzeugführer durch den Konsum von alkoholischen Getränken oder anderen Rauschmitteln nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Nach § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) werden dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig. Das ist auch der Fall, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde.
Die Fahruntüchtigkeit ist in Deutschland mit 0,3 Promille festgelegt, die absolute Fahruntüchtigkeit ist bei 1,1 Promille erreicht. Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren dürfen vor der Fahrt überhaupt keinen Alkohol trinken, ebenso wie Fahrer von Fahrzeugen mit einem Personenbeförderungsschein. Bei Fahrradfahrern ist die absolute Fahrtüchtigkeit erst mit 1,7 Promille erreicht, eine Trunkenheitsfahrt liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht mehr sicher geführt werden kann. Weist ein Autofahrer bei einer Polizeikontrolle oder im Rahmen eines Unfalls einen Alkoholwert von mehr als 0,3 Promille auf, kann ihm seine Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei einem Wert ab 0,5 Promille droht sogar ein Fahrverbot. Ist die absolute Fahruntüchtigkeit gegeben, werden drei Punkte und eine Geld- oder Freiheitsstrafe vergeben und der Führerschein entzogen.
Sie haben Fragen dazu, welche Promillegrenze für Sie gültig ist, damit es nicht zu einer Trunkenheitsfahrt kommt? Oder Sie möchten wissen, wie Sie sich bei einer Anklage am besten verteidigen können? Bei der „Anwaltshotline Trunkenheitsfahrt“ werden Sie von unseren qualifizierten Rechtsanwälten beraten. Legen Sie bitte alle wichtigen Unterlagen bereit, bevor Sie die Nummer der „Hotline Trunkenheitsfahrt“ wählen.
Schriftliche Rechtsberatung zur Trunkenheitsfahrt
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.