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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Straßenverkehrsordnung dient der „Beratung zur Straßenverkehrsordnung”! Über die “Hotline Straßenverkehrsordnung” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Straßenverkehrsordnung

  • Straßenverkehrsordnung
  • Rechtsfahrgebot
  • Geschwindigkeit
  • Neuauflage

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung auf Bundesebene, die die für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs in Deutschland geltenden Vorschriften enthält. Im Verkehrsrecht ist die Straßenverkehrsordnung neben dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen.

Die Straßenverkehrsordnung ist in drei Abschnitte unterteilt: Teil I – Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1-35), Teil II – Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36-43) und Teil III – Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften (§§ 44-53, sowie Schlussformel und Anlagen 1-4). Größter Wert wird in der Straßenverkehrsordnung dem grundlegenden Gebot der Rücksichtnahme beigemessen. Dies zeigt sich bereits in der Position der entsprechenden Vorschrift ganz zu Beginn der Verordnung. § 1 StVO bestimmt:

„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Alle im ersten Abschnitt der StVO folgenden Paragrafen (§§ 2-35) stellen Konkretisierungen dieser Anfangsvorschrift dar und beziehen sich insbesondere auf die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, das Rechtsfahrgebot und das Verhalten bei Überholvorgängen, Verkehrsbeeinträchtigungen und Unfällen.

Die erste Rechtsverordnung, die den Namen Straßenverkehrs-Ordnung trug, wurde am 28. Mai 1934 erlassen (Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung). Sie löste Vorgängerreglungen ab und hob zugleich alle landesrechtlichen Verordnungen zum Straßenverkehr auf. Im Verlauf der Zeit wurden zahlreiche Novellen in die StVO eingearbeitet, außerdem kam es sowohl 1970 als auch 2013 zu Neuauflagen der Straßenverkehrsordnung.

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