Sie haben bei einem Auffahrunfall oder beim Ausparken einen Sachschaden an einem anderen Fahrzeug verursacht und benötigen nun anwaltlichen Rat in dieser Angelegenheit? Ein fachkundiger Rechtsanwalt unterstützt Sie sowohl bei einer Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner als auch mit der Versicherung, wenn es zum Beispiel darum geht, einen Sachschaden zu ersetzen. Wenn Sie mit einem solchen Anwalt sprechen möchten, dann wenden Sie sich an die Hotline Sachschaden.
Wichtiges zum Thema Sachschaden
- Haftpflichtversicherung
- Verlust
- Totalschaden
- Zeitwertentschädigung
Zu allen genannten Punkten erhalten Sie über die Anwaltshotline Sachschaden kompetente Rechtsberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt.
Versicherungen unterscheiden bei Schadensfällen allgemein zwischen Sachschaden, Personenschaden und Vermögensschaden. Ein Sachschaden kann nur an einem unbelebten Gegenstand entstehen. Neben der Beschädigung wird auch die Vernichtung von Sachen als Sachschaden gehandhabt. Kein Sachschaden im Sinne der Haftpflichtversicherung liegt vor, wenn zum Beispiel ein Gegenstand verloren geht oder jemandem ein Gewinn entgangen ist.
Unter bestimmten Umständen werden Sachschäden nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen. Dies ist etwa der Fall, wenn es sich um einen fremden Gegenstand handelt, den der Versicherte ausgeliehen oder gepachtet hat beziehungsweise wenn der Sachschaden durch die berufliche Tätigkeit des Versicherten entstanden ist. Für Fälle derart ist eine zusätzliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung notwendig.
Grundsätzlich muss derjenige für den Sachschaden aufkommen, der ihn verursacht hat. Bei Autos, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen sind damit häufig hohe Kosten verbunden – entweder für die Wiederbeschaffung oder für die Reparatur. Im Straßenverkehr kommt es sehr häufig zu Sachschäden und oftmals auch zu Personenschäden. Da der Verursacher des Schadens finanziell dafür aufkommen muss, schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter vor, sodass Geschädigte garantiert Schadensersatz bekommen.
Generell hat der Geschädigte bei einem Sachschaden Anspruch darauf, dass der bisherige Zustand des Gegenstands wiederhergestellt wird. Ist dies nicht möglich, etwa im Fall eines Totalschadens, bekommt er den Zeitwert ersetzt.
Nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung der Hotline Sachschaden, um individuelle Auskunft von einem Anwalt zum Thema Sachschaden zu erhalten. Legen Sie alle relevanten Dokumente für das Gespräch bereit und wählen Sie dann die Nummer der Hotline Sachschaden.
Schriftliche Rechtsberatung zu Sachschaden
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