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Wichtige Bereiche zur Radarfalle
- Punkte in Flensburg
- Bußgeld
- Ordnungswidrigkeit
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Laser
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Verschiedene Untersuchungen haben in der Vergangenheit ergeben, dass ein hoher Prozentsatz der auf Messungen von Radarfallen oder anderen Geschwindigkeitskontrollmethoden basierenden Bußgeldbescheide fehlerhaft ist.
Häufig kommt es zu falschen Geschwindigkeitsmessungen und auch bei den zuständigen Behörden wird oft fehlerhaft gearbeitet: PKWs werden verwechselt oder Beweisfotos werden falsch interpretiert, so dass Autofahrern viel zu hohe Geschwindigkeitsübertretungen angelastet werden. Eine im Jahr 2009 veröffentlichte Studie kam gar zu dem Ergebnis, dass bis zu 80% aller Bußgeldbescheide fehlerhaft zustande kommen.
Wer Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen will, muss unbedingt die hier geltende Frist von zwei Wochen einhalten. Wer nicht innerhalb der im Bußgeldbescheid ausdrücklich zu nennenden Frist von zwei Wochen dem Bescheid widerspricht, der hat keine Möglichkeit mehr, sich gegen die Bezahlung des Bußgeldes zu wehren. Eine Ausnahme gilt dann, wenn man zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides verreist war. Dies muss allerdings entsprechend nachgewiesen werden.
Genau wie Straftaten können übrigens auch Ordnungswidrigkeiten verjähren. Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt drei Monate, allerdings gibt es eine Reihe von Umständen, die zu einer Verlängerung der Frist führen können. Die Vorschriften sind in diesem Bereich recht kompliziert und beziehen sich zum Teil auch auf behördeninterne Vorgänge.
Wurden auch Sie fälschlicherweise geblitzt? Wie Sie dagegen vorgehen und eine Strafe abwenden können, erklärt Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt. Rufen Sie gleich jetzt die “Anwaltshotline Rechtsberatung Radarfalle” an und halten Sie Ihren Bußgeldbescheid zum Telefonat bereit. Wählen Sie einfach die o.g. Nummer der “Hotline Rechtsberatung Radarfalle”!
Schriftliche Rechtsberatung zum Verkehrsrecht
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