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Wichtige Gebiete zur Ordnungswidrigkeit im Verkehr
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Geldbuße
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Ordnungswidrigkeitenanzeige
- Verwarnungsgeld
- Meldepflicht
- Ungehorsam
- Verwaltungsvorschriften
- Verwaltungsvollstreckung
- Nachteile für Gemeinschaftsinteressen
Sie haben eine Ordnungwidrigkeit im Straßenverkehr begangen und so gegen die StVO verstoßen? Oder wurden Sie fälschlicherweise beschuldigt, eine solche begangen zu haben? Die Vorwürfe gegen Sie lauten etwa, Sie hätten “gegen Ihre Meldepflicht verstoßen“, Verwaltungsvorschriften missachtet und es sei durch Ihr Handeln ein Nachteil zu Ungunsten der Gemeinschaft entstanden? Ein Anwalt steht Ihnen in solchen Angelegenheiten und zu jedem der oben genannten Themen mit Rat und Tat zur Seite! Er bespricht mit Ihnen, was zu tun ist, wenn Sie das Gesetz übertreten haben. Kontaktieren Sie jetzt einen Anwalt über unsere „Hotline Ordnungswidrigkeit im Verkehr“!
Wer eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr begeht, macht sich nach §1 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) einer rechtswidrigen und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, schuldig. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, eine rote Ampel missachtet, falsch geparkt oder Verkehrsschilder missachtet wurden. Eine Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld bestraft. Bei schwereren Verstößen kann zusätzlich ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden. Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, dabei hilft Ihnen einer unserer Anwälte gern weiter.
Rechtssystematisch gesehen ist eine Ordnungswidrigkeit keine Straftat; wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, gilt dementsprechend auch nicht als vorbestraft.
Halten Sie die Ihrer Rechtsfrage zu Grunde liegenden Unterlagen für die telefonische Rechtsberatung bereit und wählen Sie dann die Nummer der “Hotline Ordnungswidrigkeit im Verkehr”!
Schriftliche Rechtsberatung zum Thema Ordnungswidrigkeit im Verkehr
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