Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und Sie sollen nun ein hohes Bußgeld zahlen? Dazu, wie Sie sich dagegen wehren können und ob eventuell ein Fehler vorliegt, kann Ihnen am besten ein erfahrener Rechtsanwalt Auskunft geben. Nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung der Anwaltshotline Ordnungswidrigkeit, um mit einem Anwalt über Ihr Anliegen zu sprechen.
Wichtige Stichpunkte zu Ordnungswidrigkeit
- Verkehrsordnungswidrigkeit
- Bußgeldbescheid
- Verstoß gegen die StVO
- Rotlichtverstoß
- Opportunitätenprinzip
- Straftat
Generell handelt es sich bei einer Ordnungswidrigkeit um die geringfügige Verletzung einer Vorschrift, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird sie als „rechtswidrige und vorwerfbare Handlung“ (§ 1 OWiG) beschrieben. In § 66 OWiG ist geregelt, welche formalen und inhaltlichen Voraussetzungen ein Bußgeldbescheid erfüllen muss.
Von zentraler Bedeutung sind Ordnungswidrigkeiten unter anderem im Straßenverkehr, denn bei einem Großteil der Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt es sich um verkehrsrechtliche Delikte. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) kann über das Bußgeld hinaus ein Fahrverbot verhängt werden. Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen werden, sind sogenannte Verkehrsordnungswidrigkeiten. Für welchen Verstoß welches Bußgeld fällig wird, steht im Bußgeldkatalog. Zu typischen Verkehrsordnungswidrigkeiten gehören Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren über eine rote Ampel und Falschparken. Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, gelten gesonderte Regelungen. Bei ihnen führt ein Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von 60 Euro oder mehr nach sich zieht, zur Verlängerung der Probezeit.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihrem Bußgeldbescheid die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen, dann ziehen Sie am besten einen Anwalt zu Rate, der sich mit dem Verkehrsrecht auskennt. Er berät Sie, ob es sich lohnt, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wichtig ist, dass Sie sich zeitnah informieren, denn die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Über die Hotline Ordnungswidrigkeit erhalten Sie auch kurzfristig Auskunft von einem Rechtsanwalt.
Bei bestimmten verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten kann neben einem Bußgeld und einem möglichen Entzug der Fahrerlaubnis auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden. Außerdem erfüllen bestimmte Handlungen sowohl den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit als auch einer Straftat. In einem solchen Fall wird in der Regel das Strafrecht angewendet, das im Fall einer Verurteilung durchaus auch zu einer Freiheitsstrafe führen kann. In einem solchen Fall sollten Sie unter keinen Umständen auf anwaltlichen Beistand verzichten.
Schriftliche Rechtsberatung zu Ordnungswidrigkeit
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.