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Wichtige Gebiete zur Lasermessung
- Höchstgeschwindigkeit
- Radarmessung
- Entfernung
- LiDAR
Die Lasermessung ist eine Form der Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr. Die verschiedenen Formen der Lasermessung dienen der Feststellung von unzulässigen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch PKW-Führer. Die Messergebnisse von Lasermessungen dienen als Beweis im Verfahren zur Ahndung der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Neben der Lasermessung gibt es weitere zulässige Prüfmethoden für die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges. So ist es beispielsweise nach wie vor zulässig, dass die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges auf einer abgesteckten Strecke durch eine Stoppuhr ermittelt wird; Diese Methode wird allerdings aufgrund ihrer verhältnismäßig hohen Ungenauigkeit nur noch selten angewandt. Eine sehr häufige Messmethode ist die Radarmessung. Hierbei wird die Geschwindigkeit eines sich bewegenden Fahrzeuges mithilfe des Doppler-Effekts festgestellt. Weitere Methoden, die häufig zum Einsatz kommen, sind Lichtschranken und Bodensensoren.
Bei einer Lasermessung erfolgt die Überprüfung der Geschwindigkeit durch einen Infrarotlichtimpuls. Dieser wird von dem Messgerät emittiert und von dem vorbeifahrenden Fahrzeug zurückgeworfen. Aus der zeitlichen Differenz zwischen Emission und Empfang des Strahls kann das Lasermessgerät die Geschwindigkeit und Entfernung des gemessenen Fahrzeuges berechnen. Der Toleranzabzug für mögliche Ungenauigkeit der Messmethode beträgt bei einer Lasermessung in der Regel 3 km/h für Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 3% der gemessenen Geschwindigkeit bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.
Lasermessungen können mit verschiedenen Geräten durchgeführt werden. Zu nennen sind hier in erster Linie das LiDAR-System, das besonders in Lassermesssäulen Verwendung findet und das Laserhandmessgerät (Laserpistole).
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zur Lasermessung
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