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Verwandte Stichworte zu Handy am Steuer

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Das Telefonieren während der Fahrt, das Handy am Steuer, zählt zu den häufigsten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Wer sein Handy am Steuer benutzt, wird mit einer Bußgeldzahlung von 60 € bestraft und erhält einen  Eintrag von einem Punkt bei Verkehrszentralregister. Übrigens ist das Telefonieren mit dem Handy am Steuer nicht nur bei Kraftfahrzeugen verboten, sondern auch auf dem Fahrrad – hier wird allerdings nur ein Bußgeld in Höhe von 25 € fällig, Punkte gibt es keine.

Ein Verstoß liegt nicht vor, wenn das Auto steht und der Motor nicht eingeschaltet ist. Das Oberlandesgericht Hamm fällte im Jahr 2014 ein Urteil, das klar stellt, dass dies auch für Fahrzeuge gilt, deren Motor im Rahmen einer sogenannten Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist, etwa vor einer Verkehrsampel. Ebenfalls 2014 urteilte das Oberlandesgericht Köln, dass es erlaubt ist, ein klingelndes Handy in die Hand zu nehmen und es einer anderen im Fahrzeug befindlichen Person zur Annahme des Gesprächs zu übergeben. Die Benutzung des Handys am Steuer liegt dementsprechend erst vor, wenn man ein eingehendes Gespräch wegdrückt oder annimmt.

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