☎ Anwaltshotline “Geisterfahrer”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Geisterfahrer dient der „Beratung zum Geisterfahrer”! Über die “Hotline Geisterfahrer” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zum Geisterfahrer

  • Falschfahrer
  • Gefährdung
  • Freiheitsstrafe
  • Alkoholisierung

Als Geisterfahrer wird eine Person bezeichnet, die eine Straße mit getrennten Richtungsfahrbahnen benutzt und sich dabei entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung bewegt. Geisterfahrer, auch als Falschfahrer bezeichnet, stellen ein hohes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr dar und sorgen regelmäßig für Tote im Straßenverkehr.

Über die Zahl der Geisterfahrer wird in Deutschland nur im Bundesland Bayern offiziell Statistik geführt. Die Zahl der Radiomeldungen für den Verkehrsfunk, die Verkehrsteilnehmer vor Falschfahrern warnen, liegt pro Jahr etwa bei 2.800, hierbei werden Meldungen über Geisterfahrer durch Verkehrsteilnehmer durch die Radiostationen jedoch nicht verifiziert. Die Gründe für das Zustandekommen von Geisterfahrern sind vielfältig. Neben eingeschränkter Sicht wegen widriger Witterungsverhältnisse, unübersichtlicher Beschilderung oder der Alkoholisierung des Fahrers kommen auch eine Suizidabsicht des Fahrers oder Mutproben in Frage.

Das Falschfahren ist rechtlich als Gefährdung des Straßenverkehrs einzustufen und gilt daher als Straftat. § 315c Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe f) Strafgesetzbuch (StGB) definiert: „Wer im Straßenverkehr […] grob verkehrswidrig und rücksichtslos […] auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Für fahrlässig verursachte Fälle sieht § 315c Absatz 3 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Geisterfahrer

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.

Der Verlag für Rechtsjournalismus bietet einen hilfreichen Ratgeber zum Thema “Geisterfahrer – Welche Sanktionen drohen?”

Hier finden Interessierte einen guten Überblick über folgende Fragen:

  • Welche Strafe bekommt ein Geisterfahrer?
  • Was muss ich tun, wenn ich Geisterfahrer bin?
  • Wie kommt es zu Falschfahrern?

Den Ratgeber finden Sie unter: https://www.bussgeldkatalog.org/geisterfahrer/