☎ Anwaltshotline “Gebrauchtwagen”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Ihr vor Kurzem erworbener Gebrauchtwagen erweist sich als reparaturbedürftig? Wie Sie gegen den Verkäufer vorgehen können, erklärt Ihnen einer unserer Anwälte. Rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Gebrauchtwagen an!

Bedeutende Stichpunkte zum Gebrauchtwagen

  • Reparatur
  • Gewährleistungspflicht
  • Sachmangel
  • Nachbesserung
  • arglistige Täuschung

Zu jedem der genannten Stichpunkte wird eine umfassende Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwälte angeboten. Hierfür müssen Sie einfach die „Hotline Gebrauchtwagen“ anrufen.

Gebrauchtwagen sind Kraftfahrzeuge, in der Regel PKWs, die mindestens einen Vorbesitzer hatte. In der Begriffsdefinition vom Gebrauchtwagen abzugrenzen ist der Jahreswagen. Unter einem Jahreswagen versteht man einen gebrauchten PKW, der ein Alter von weniger als zwölf Monaten aufweist. Fahrzeuge, die nicht älter als sechs Monate sind oder dessen Laufleistung 6000 Kilometer noch nicht überschritten haben, werden vom Finanzamt als Neuwagen eingestuft.

Wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmen ein Gebrauchtfahrzeug erwirbt, so muss dieses die Gewährleistung für mindestens ein Jahr übernehmen. Bei einem Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson kann diese die Gewährleistung allerdings komplett ausschließen. Viele Händler versuchen indes, ihre Gewährleistungspflicht durch eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auszuschließen, die besagt, dass sie keinerlei Haftung bei auftretenden Mängeln übernehmen. Derartige Klauseln sind rechtlich unzulässig; die Gewährleistungspflicht bei einem Gebrauchtwagenkauf von einem Unternehmen besteht immer.

Die Gewährleistung gilt dabei für den mängelfreien Zustand des Kraftfahrzeugs bei Übergabe, nicht jedoch den üblichen Verschleiß, der sich aus der bisherigen oder zukünftigen Benutzung des Wagen durch Verkäufer oder Käufer ergibt.

Sie beschäftigt eine vertragsrechtliche Frage zum Thema Gebrauchtwagen? Ihr gerade gekauftes, gebrauchtes Fahrzeug zeigt erhebliche Mängel und Sie müssen dringend Reparaturen durchführen lassen? Welche Ansprüche Sie als Käufer nun gegen den Verkäufer haben, erklärt Ihnen ein Anwalt ausführlich über die „Anwaltshotline Gebrauchtwagen“. Hier erhalten Sie umfassende Rechtsberatung. Zögern Sie also nicht und rufen Sie gleich jetzt die „Hotline Gebrauchtwagen“ an und halten Sie notwendige Unterlagen bereit!

Schriftliche Rechtsberatung zum Gebrauchtwagen

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.