Sie haben erneut zu sehr aufs Gaspedal gedrückt und nun droht Ihnen der Führerscheinentzug? Wie Sie das abwenden können, erklärt Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt. Rufen Sie sofort die Anwaltshotline Führerscheinentzug an und lassen Sie sich umfassend beraten!
Bedeutende Themengebiete zum Führerscheinentzug
- Verkehrsstraftat
- Fahrerlaubnis
- Nachschulung
- Sperrfrist
- Punkte
Zu jedem der genannten Themengebiete erhalten Sie über die „Hotline Führerscheinentzug“ eine umfassende rechtliche Beratung. Jeder unserer erfahrenen Rechtsanwälte leistet weitreichende „Beratung zum Führerscheinentzug“ und beantwortet jede Rechtsfrage.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis (der Führerscheinentzug) ist in Deutschland Sache des Verwaltungsrechts bzw. des Strafrechts. Der Führerscheinentzug bewirkt in Deutschland eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten – danach kann der Führerschein erneut beantragt und ausgestellt werden. Voraussetzungen für das erneute Ausstellen des Führerscheins an eine Person, der zuvor der Führerschein entzogen worden ist, sind das Bestehen einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU) oder der Besuch von speziellen Nachschulungen.
Vom Führerscheinentzug zu unterscheiden ist das Fahrverbot. Dieses wird für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten verhängt und verbietet dem Betroffenen das Führen jeglicher Art von Fahrzeugen. Anders ist der Entzug der Fahrerlaubnis geregelt: hier bezieht sich der Entzug nur auf jeweils eine Führerscheinklasse. Mit anderen Worten: Wer seine PKW-Fahrerlaubnis entzogen bekommt, ist trotzdem noch berechtigt, ein Mofa o.ä. zu fahren.
Anders als beim Entzug der Fahrerlaubnis, bei der der Betroffene nach Ablauf der Sperrfrist die erneute Ausstellung eines Führerscheins erst beantragen muss, erhält derjenige, der mit einem Fahrverbot belegt wurde, seinen Führerschein nach Ablauf des Verbots automatisch wieder zurück.
Sind auch Sie von einem Führerscheinentzug betroffen, der in der Regel mindestens ein halbes Jahr andauert? Dann holen Sie sich am besten gleich rechtliche Unterstützung und rufen Sie die „Anwaltshotline Führerscheinentzug“ an. Legen Sie alle wichtigen Unterlagen für das Gespräch bereit. Ein erfahrener Rechtsanwalt beantwortet all Ihre Fragen kompetent und schnell.
Schriftliche Rechtsberatung zum Führerscheinentzug
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.